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Der Fachverband
Betreutes JugendWohnen e.V.
  • ist der Zusammenschluß engagierter, nicht kommerzieller, d.h. gemeinnütziger und unabhängiger Trägervereine im Jugendwohnbereich
  • vertritt die Interessen der Wohnprojekte und verfolgt gemeinsame fachpolitische Anliegen
  • setzt für alle Mitgliedsvereine verbindliche fachliche Standards für die Arbeit in den unterschiedlichen Wohnformen
  • informiert durch Öffentlichkeitsarbeit
  • setzt sich ein für die Interessen der Jugendlichen in den Wohnprojekten, gegen Kürzungen im sozialen Bereich und gegen Ausgrenzung von Minderheiten

Der Fachverband Betreutes JugendWohnen e.V. besteht seit 1988 als fachpolitisches Gremium von Trägern der freien Jugendhilfe, die Jugendwohnprojekte außerhalb der klassischen Heimerziehung anbieten. In ihm sind 20 Träger mit 500 Plätzen in 80 Jugendwohnprojekten zusammengeschlossen, die konzeptionell und organisatorisch unabhängig voneinander arbeiten.

Sie bieten:

  • gemischtgeschlechtliche Jugendwohngemeinschaften (JWGs)
  • Mädchen WGs
  • Jungen WGs
  • Betreutes Einzelwohnen (BEW)
  • Betreutes 2er und 3er Wohnen
  • Betreutes Wohnen für junge Volljährige (BWV)
  • eine Kriseneinrichtung für Mädchen ausländischer Herkunft
  • eine WG für lesbische Mädchen
  • eine WG für schwule Jungen
  • spezielle Angebote für transgender Jugendliche

Persönliche Beziehungsarbeit und klare Regeln bilden den Rahmen der pädagogischen Praxis in allen Einrichtungen. Zur Durchsetzung und Weiterentwicklung fachlicher Qualitätskriterien hat der Fachverband Standards erarbeitet, die Mindestanforderungen für den Betreuungsumfang sowie die pädagogischen und organisatorischen Rahmenbedingungen darstellen. Des Weiteren entwickeln die Mitgliedsvereine des Fachverbandes neue Hilfeformen für Jugendliche, die mit den bestehenden Angeboten nicht erreicht werden.

In der Vergangenheit sind folgende Projekte bei verschiedenen Trägern neu entstanden:

  • therapeutische WGs
  • intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung nach § 35 KJHG (flexible Betreuung)
  • regionale Not- und Kriseneinrichtungen
  • ambulante Hilfen nach §§ 30, 31 KJHG